Art. 4 der KI-Verordnung verpflichtet jedes Unternehmen, das KI-Systeme anbietet oder einsetzt, Maßnahmen zu ergreifen, die die KI-Kompetenz seiner Beschäftigten unterstützen. Mehr verlangt die Vorschrift nicht. Seit dem 27. Juli 2026 steht ausdrücklich im Gesetz, dass niemand ein bestimmtes Niveau garantieren muss. Eine bestimmte Schulung, ein Zertifikat oder eine neue Frist gibt es nicht, und in Deutschland ist kein Bußgeld vorgesehen.

Was Art. 4 seit dem 27. Juli 2026 sagt

Die Verordnung (EU) 2026/1744, der Digital Omnibus zur KI, hat Art. 4 neu gefasst. Der Kern lautet: Die Anbieter und Betreiber von KI-Systemen ergreifen Maßnahmen, um die Entwicklung der KI-Kompetenz ihres Personals und anderer Personen zu unterstützen, die in ihrem Auftrag mit dem Betrieb und der Nutzung von KI-Systemen befasst sind. Dabei zählen deren technische Kenntnisse, Erfahrung, Ausbildung und der Kontext, in dem die Systeme eingesetzt werden. Der Satz, auf den es ankommt, folgt danach: Die Verpflichtung verpflichtet nicht dazu, für irgendeine Person ein bestimmtes Niveau an KI-Kompetenz zu garantieren.

Die ursprüngliche Fassung von 2024 sprach noch davon, „nach besten Kräften" ein „ausreichendes Maß" an KI-Kompetenz sicherzustellen. Diese Formel ist weg. Geblieben ist eine Pflicht zu handeln, nicht eine Pflicht zu einem Ergebnis.

Was die Pflicht nicht bedeutet

Keine vorgeschriebene Schulung. Die Verordnung nennt kein Format. Eine Schulung ist oft der naheliegende Weg, aber auch eine Anleitung am Arbeitsplatz, ein begleiteter Start oder eine klare Regel für einen bestimmten Prozess können passen.

Kein Zertifikat. Die Kommission schreibt in ihren Fragen und Antworten zu Art. 4 ausdrücklich, dass kein Zertifikat nötig ist. Unternehmen können festhalten, was sie getan haben. Das ist sinnvoll, weil es im Zweifel zeigt, dass gehandelt wurde, aber keine gesetzliche Pflicht.

Kein Bußgeld in Deutschland. Die KI-Verordnung selbst nennt Art. 4 nicht in ihren Bußgeldvorschriften. Sanktionen könnten nur aus nationalem Recht kommen. Das deutsche KI-Marktüberwachungs- und Innovationsförderungsgesetz (KI-MIG), in Kraft seit dem 29. Juli 2026, sieht in § 15 Bußgelder für andere Pflichten vor, nicht für Art. 4. Wer in mehreren EU-Ländern tätig ist, sollte die dortigen Regeln prüfen.

Keine neue Frist. Die Pflicht gilt seit dem 2. Februar 2025. Nach Angaben der EU-Kommission überwachen die nationalen Marktüberwachungsbehörden sie seit August 2026, in Deutschland grundsätzlich die Bundesnetzagentur. Ein weiterer Stichtag kommt nicht.

Für wen sie gilt

Art. 4 gilt für alle Anbieter und Betreiber von KI-Systemen, unabhängig vom Risiko. Ein Unternehmen, dessen Beschäftigte einen Chatbot für Entwürfe oder ein Übersetzungswerkzeug nutzen, ist Betreiber und fällt darunter. Erfasst sind die eigenen Beschäftigten und andere Personen, die im Auftrag des Unternehmens KI-Systeme betreiben oder nutzen, etwa Dienstleister.

Für Hochrisiko-Systeme kommt mehr hinzu: Betreiber müssen die menschliche Aufsicht Personen übertragen, die dafür die nötige Kompetenz, Ausbildung und Befugnis haben (Art. 26 Abs. 2). Diese Pflichten gelten für Systeme nach Anhang III ab dem 2. Dezember 2027.

Was sinnvoll ist: Verhalten im Prozess, nicht Kursabschlüsse

Die Pflicht ist schmal, die Aufgabe dahinter nicht. Ein Abschlussnachweis aus einem Lernportal zeigt, dass jemand Material gesehen hat. Er zeigt nicht, ob eine Sachbearbeiterin einen KI-Vorschlag erkennt, der ihrer Erfahrung widerspricht, und ihn eskaliert, statt ihn zu übernehmen.

Wirksam ist, was an einem konkreten Prozess ansetzt:

  • Je Rolle die Stelle benennen, an der KI ein Ergebnis liefert, auf das jemand reagiert, und die Entscheidung, die davon abhängt.
  • Eine Regel für den Zweifelsfall festlegen: wann ein KI-Ergebnis geprüft, wann eskaliert und wann verworfen wird.
  • Festhalten, was sich geändert hat: welche Maßnahme für welche Rolle, wann, und was sich daraufhin im Prozess zeigt.

Für ein mittelständisches Unternehmen ist das keine Großschulung, sondern eine Liste der Stellen, an denen KI heute schon mitentscheidet, und je Stelle eine passende Maßnahme. Die Diagnose zeigt in zehn Minuten, wo diese Stellen in Ihrem Unternehmen liegen.

Rechtsstand: 11. Oktober 2026. Berücksichtigt die Verordnung (EU) 2026/1744 und das KI-MIG (BGBl. 2026 I Nr. 223). Keine Rechtsberatung.